SV Eggingen 1927. e.V.

Unser Verein – Unsere Gemeinschaft

Beitragserhebung

1. Mitgliedsbeiträge werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat sich beim Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen.

2. Der Mitgliedsbeitrag ist am 29. Januar eines jeden Jahren fällig. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag.

3. Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag unter Angabe unserer Gläubiger-ID DE21ZZZ00000162551 und der Mandatsreferenz (SVE + ihre Mitgliedsnummer) ein.

4. Für die Beitragshöhe ist der am Beginn des Fälligkeitsmonats bestehende Mitgliedsstatus maßgebend.

5. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied vertreten hat, nicht erfolgen, sind die dem Verein dadurch entstehenden Bankgebühren vom Mitglied zu erstatten. Das betrifft auch die Rückgabe von Lastschriften ohne Angabe von Gründen.

6. Bei Eintritt nach dem 30.06. des Kalenderjahres ist der halbe Jahresbeitrag zu errichten.

7. Über Beitragsermäßigungen entscheidet der Vorstand.

8. Abteilungen können mit Zustimmung des Gesamtvorstandes zusätzlich zum Vereinsbeitrag weitere Beiträge erheben.